BAFA-Förderung: Für E-Autos und Plug-In-Hybrid
Bekommen Sie beim Autokauf Geld zurück!
Ganz einfach mit einer BAFA-Förderung!
Nehmen Sie für Ihr Elektrofahrzeug oder Ihren Plug-In-Hybrid eine Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Anspruch und profitieren Sie von attraktiven, staatlichen Zuschüssen.
Was ist eine BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist eine Subvention, die auf den Erwerb (also Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs erteilt wird. Auch eine Förderung für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge ist möglich. Oft wird von der BAFA-Förderung auch als Umweltbonus gesprochen.
Wer darf eine BAFA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
auf die ein förderfähiges Fahrzeug (siehe unten) als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Leasinggeber sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie das Fahrzeug zur Eigennutzung erwerben.
Welche Fahrzeuge sind zur Förderung berechtigt?
Wenn Sie im Showroom des Seubert Autocenters nach einem Fahrzeug suchen (https://www.seubert-autocenter.de/Angebote/), brauchen Sie nicht lange überlegen, vergleichen oder rechnen: Denn wir haben für Sie bereits alle förderfähigen Fahrzeuge hervorgehoben. Achten Sie bei Ihrer Suche in unserer Fahrzeugauswahl einfach auf diese Markierung:
Wenn Sie sich vorab informieren möchten, welche Fahrzeuge grundsätzlich berechtigt sind, finden Sie auch auf der Website des BAFA eine aktuelle Liste aller förderfähigen Fahrzeuge: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&v=147 (Stand: 07.05.2021)
Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug für eine Förderung erfüllen?
Für Neu- und Gebrauchtwagen gelten bei der BAFA-Förderung unterschiedliche Regelungen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten aufgelistet:
Förderung für einen Neuwagen:
- Das Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
- Die Erstzulassung darf bei Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegen, zugleich muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf den Antragsteller erstzugelassen sein. Diese Mindesthaltedauer verlängert sich bei einem Leasing zwischen 12 und 23 Monaten auf 12 Monate und bei einem Leasing über 23 Monate auf 24 Monate.
- Bei Erstzulassung zwischen 03.06.2020 und 31.12.2021 können Neufahrzeuge die sogenannte Innovationsprämie erhalten, bei der der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
- Der Umweltbonus kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Eine Übersicht der Programme finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html
Förderung für einen Gebrauchtwagen:
- Das Fahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
- Die Erstzulassung muss nach dem 04.11.2019 stattgefunden haben. Eine Erstzulassung in einem anderen EU-Staat ist möglich.
- Der junge Gebrauchte darf maximal 12 Monate lang erstzugelassen gewesen sein, die Laufleistung darf maximal 15.000 km betragen.
- Der maximal förderfähige Bruttogesamtpreis des Fahrzeugs beträgt 80% (brutto und inklusive Sonderausstattung) des Listenpreises des Neufahrzeugs. Der Bruttoherstelleranteil ist davon noch abzuziehen.
- Der junge Gebrauchtwagen muss mindestens 6 Monate auf den Antragsteller zweitzugelassen sein. Diese Mindesthaltedauer verlängert sich bei einem Leasing zwischen 12 und 23 Monaten auf 12 Monate und bei einem Leasing über 23 Monate auf 24 Monate.
- Der Förderantrag muss spätestens 12 Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
- Die Innovationsprämie kann erteilt werden, wenn die Erstzulassung nach dem 04.11. und die Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 erfolgt und beantragt wurde.
- Auch beim Gebrauchtwagen kann der Umweltbonus mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Eine Übersicht der Programme finden Sie hier: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html
- Der Gebrauchtwagen darf nicht bereits durch den BAFA Umweltbonus gefördert werden.
Sämtliche Voraussetzungen und Richtlinien finden Sie auch im Merkblatt "Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" des BAFA:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Welche Förderhöhen gibt es?
Für Neuwagen gelten folgenden Werte:
Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Stand: 12.03.2021)
Für Gebrauchtwagen gelten folgende Werte:
Wie läuft die Antragstellung ab?
In nur drei Schritten gelangen Sie zur Förderung. Und so einfach geht es:
- Antragstellung mit allen Unterlagen
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
- Eingangsbestätigung
Details zur Einreichung der benötigten Unterlagen und der benötigten Formulare etc. finden Sie in der zugehörigen Publikation des BAFA:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_merkblatt_2020_1021.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Den kompletten Ablauf sehen Sie auch in diesem Schritt-für-Schritt-Schema:
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html
Unser Fazit:
Mit Fördersummen von bis zu mehreren Tausend Euro lohnt es sich in jedem Fall, die BAFA-Förderung für ein neues oder gebrauchtes Elektrofahrzeug zu beantragen.
Zögern Sie daher nicht und bereiten Sie frühzeitig alle notwendigen Unterlagen vor.
Melden Sie sich gerne bei unserem Verkaufsteam: info@seubert-autocenter.de